Wie bei jeder Sportart gibt es auch beim Schwimmsport eine Satzung und Ordnungen.
Die Satzung des Bezirks Ruhrgebiet im Schwimmverband Nordrhein‐Westfalen wurde auf dem Bezirkstag am 11. März 2016 beschlossen und am 22. August 2016 ins Vereinsregister Duisburg unter der Nr. VR 2282 eingetragen.
Der Bezirk Ruhrgebiet im Schwimmverband NRW zeichnet Mitglieder des Bezirks aus, die sich für das Wohl des Schwimmsports besonders eingesetzt haben. Die Auszeichnungen mit der
- Silbernen Ehrennadel
- Goldenen Ehrennadel
unterliegen den Richtlinien der Ehrenordnung. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
Regularien wie Wettkampfbestimmungen, Rechtsordnung und Antidopingbestimmungen sind für ein „Fair Play“ im Leistungssport
Ehrungsordnung – SV NRW - Bezirk Ruhrgebiet
für die Verleihung von Bezirksehrennadeln
- Der SV NRW – Bezirk Ruhrgebiet kann Mitgliedern von Schwimmvereinen und –abteilungen die Silberne und Goldene Ehrennadel verleihen.
- Ebenso kann Schwimmerinnen und Schwimmern der dem Bezirk angehörenden Schwimmvereine und –abteilungen die Silberne und Goldenen Ehrennadel verliehen werden.
- Die Silberne Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die sich besondere Verdienste um die Förderung des Schwimmsports gemacht haben.
- Die Goldenen Ehrennadel kann Mitgliedern verliehen werden, die durch langjährige ununterbrochene und selbstlose Tätigkeit den Schwimmsport gefördert haben. Der Besitz der silbernen Ehrennadel ist Voraussetzung für die Verleihung.
- Langjährige Mitgliedschaft in einem Verein bildet noch keinen Verleihungsgrund für sich allein.
- Die Silberne Ehrennadel kann an Schwimmerinnen und Schwimmer verliehen werden, die besondere Leistungen im nationalen und internationalen Bereich erzielt haben (z.B. Europameisterschaften Platz 1 – 3, Olympische Spiele oder Weltmeisterschaften Platz 4 - 8)
- Die Goldene Ehrennadel kann Schwimmerinnen und Schwimmern verliehen werden, die die Silberne Ehrennadel bereits besitzen und weitere herausragende Erfolge nationaler/internationaler Art errungen haben. Die Verleihung kann auch an Schwimmerinnen und Schwimmer erfolgen, die – ohne im Besitz der Ehrennadel in Silber zu sein – bei Olympischen Spielen/Weltmeisterschaften Medaillenränge erreicht haben oder mit dem Silbernen Lorbeerblatt durch den Bundespräsidenten ausgezeichnet wurden.
- Ein Rechtsanspruch auf Verleihung einer Auszeichnung besteht nicht.
- Antragsberechtigt sind die Vorstandsmitglieder des SV NRW – Bezirk Ruhrgebiet sowie die dem Bezirk Ruhrgebiet angehörenden Vereine.
- Der Antrag auf Verleihung einer Ehrennadel ist schriftlich an den Bezirksvorsitzenden zu richten. Die Begründung muß eine kurze und übersichtliche Schilderung der „Verdienste“ ect. der oder des zu Ehrenden enthalten.
- Über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel entscheidet der Bezirksvorstand; über die Verleihung der Silbernen Ehrennadel entscheidet der Bezirksvorsitzende.
- Die Goldene Ehrennadel ist in der Regel auf dem Bezirkstag zu verleihen; sie kann aber auch bei Vereinsjubiläen verliehen werden.
Mülheim an der Ruhr, den 12. Juni 2005
{jd_file file==181}